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   VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09   

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https://dejure.org/2010,5254
VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09 (https://dejure.org/2010,5254)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.05.2010 - 10 A 1808/09 (https://dejure.org/2010,5254)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 10 A 1808/09 (https://dejure.org/2010,5254)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 20 Abs 3 GG
    Rundfunkgebührenpflicht für einen internetfähigen PC

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der über das Internet verbreiteten Rundfunkdarbietungen als Rundfunk i.S.d. Runffunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV); Einordnung eines internetfähigen Computers als ein Rundfunkempfangsgerät i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 RGebStV; Verfassungsmäßigkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einordnung der über das Internet verbreiteten Rundfunkdarbietungen als Rundfunk i.S.d. Runffunkgebührenstaatsvertrages (RGebStV); Einordnung eines internetfähigen Computers als ein Rundfunkempfangsgerät i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 RGebStV; Verfassungsmäßigkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Art. 2 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 12 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; §§ 1 Abs. 1, Abs. 2, 2 Abs. 2, 5 Abs. 3, 7 Abs. 1, Abs. 5 RGebStV
    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer ist verfassungsgemäß

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 822
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
    Freie Meinungsäußerung könne daher nur in dem Maße gelingen, wie der Rundfunk seinerseits frei, umfassend und wahrheitsgemäß informiere (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994, - 1 BvL 30/88 -, juris, Rdnrn. 140 ff.).

    Als die diesen Anforderungen entsprechende Finanzierung hat das Bundesverfassungsgericht die Gebührenfinanzierung angesehen, die es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestattet, unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anzubieten, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ihn entspricht (BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994, - 1 BvL 30/88 -, juris, Rdnrn. 140, 142, 147, 148).

  • VG Frankfurt/Main, 27.01.2009 - 11 K 623/08
    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 2009 - 11 K 623/08.F - abgeändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 2009 - 11 K 623/08.F - abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
    Eine Gebührenbelastung, die nahezu allein an die Erklärungsbereitschaft des Zahlungspflichtigen anknüpft, erscheint jedoch verfassungsrechtlich bedenklich, weil Kontrollen nahezu unmöglich sind und damit die Gebührenpflicht von vornherein unter Verstoß gegen den Gleichheitssatz an einer gewissen Ineffektivität leiden würde (vgl. ebenso OVG Rheinland-Pfalz, a.a.O., Rdnr. 71, unter Berufung auf die Entscheidung des BVerfG zur Spekulationssteuer, Urteil vom 9. März 2004, - 2 BvL 17/02 -, juris).
  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
    Differenzierungen, die dem Gesetzgeber verboten sind, dürfen auch von den Gerichten bei der Auslegung der Gesetze nicht anerkannt werden (BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2005, -2 BvR 167/02 -, juris, Rdnr. 31).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
    Diese umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Summe aller formell und materiell verfassungsmäßigen Rechtsnormen (BVerfG, Urteil vom 16. Januar 1957, 1 BvR 253/56 -, juris, Rdnr. 17).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 B 37.09

    Zuständigkeitsfehler gem. § 46 Verwaltungsverfahrensgesetz ( VwVfG ) i.R.d.

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
    Denn Generalklauseln und unbestimmte Begriffe sind jedenfalls dann verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn - wie hier - die üblichen Auslegungsmethoden eine zuverlässige Grundlage für ihre Auslegung und Anwendung bieten oder sie aus einer gefestigten Rechtsprechung hinreichende Bestimmtheit gewinnen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 2009, - 4 B 37/09 -, juris, Rdnr. 5).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 B 63.09

    Rechtsfrage der Förderungsfähigkeit eines auf einem nicht abgeschlossenen

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
    Der Gleichheitssatz vermag eine rechtswidrige Praxis nicht zu rechtfertigen und vermittelt demzufolge keinen Anspruch darauf, ebenfalls in rechtswidriger Weise bevorzugt zu werden - keine Gleichheit im Unrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2010, - 5 B 63/09 -, juris, Rdnr. 9).
  • BVerwG, 26.02.1988 - 7 C 34.87

    Äquivalenzprinzip - Rundfunkgebührenrecht - Funkpeilgeräte - Flugzeuge -

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
    Navigationsgeräte, die zum Rundfunkempfang geeignet, aber nicht zugelassen sind, sind nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Februar 1988, - 7 C 34/87 -, juris, Rdnr. 14), denen sich der Senat anschließt, aus Rechtsgründen von der Gebührenpflicht befreit.
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
    Zum anderen greifen auch Steuern und ähnliche Abgaben nur dann in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen und - objektiv - eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen lassen (BVerfG, Urteil vom 7. Mai 1998, - 2 BvR 1876/91, 2 BvR 1083/92, 2 BvR 2188/92, 2 BvR -, juris, Rdnr. 117 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922

    Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

    Auszug aus VGH Hessen, 10.05.2010 - 10 A 1808/09
    Die überragende Bedeutung, die der Rundfunk - wie oben ausgeführt - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für eine moderne Demokratie hat, rechtfertigt es jedoch, für die Gebührenpflichtigkeit unabhängig von den individuellen Gewohnheiten des Nutzers an die objektive Empfangsmöglichkeit des bereit gehaltenen Gerätes anzuknüpfen (vgl. vgl. dazu ähnlich Bay. VGH, Urteil vom 19. Mai 2009, - 7 B 08.2922 -, juris, Rdnr. 26, der maßgeblich auf den bloßen Besitz eines empfangstauglichen Gerätes abstellt; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. März 2009, 7 A 10959/08 -, juris, Rdnr. 30 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2009, - 8 A 732/09 -, juris, Rdnr. 74, die für den internetfähigen PC von einer Vermutung des Bereithaltens zum Rundfunkempfang ausgehen).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08

    Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 732/09

    Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr

  • BVerfG, 31.08.2009 - 1 BvR 3275/07

    Versagung der Bestimmung als "Zollflugplatz" stellt Eingriff in die

  • BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89

    7. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

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